
Die Schweiz, Österreich und Liechtenstein haben angekündigt, zukünftig
in erweitertem Umfang Auskünfte gegenüber den Finanzbehörden anderer
Staaten zu erteilen. Zu diesem Zweck wird das jeweilige innerstaatliche
Bankgeheimnis gelockert. Für Liechtenstein gilt der erweiterte
Auskunftsverkehr beispielsweise bereits ab 2010.
Die aktuellen Veränderungen führen für viele Inhaber ausländischer Konten
zu großen Unsicherheiten. Es steht die Frage nach den rechtlichen
Konsequenzen und Risiken im Raum.
Parallel hierzu werden aktuell zum wiederholten Male vertrauliche
Bankinformationen zum Kauf angeboten.
Zu diesen Themen richten wir ein Informations-Symposium
am 26. Februar 2010 in Zürich aus, zu dem wir alle Interessierten
gerne einladen.