Die Schweiz, Österreich und Liechtenstein haben angekündigt, zukünftig in erweitertem Umfang Auskünfte gegenüber den Finanzbehörden anderer Staaten zu erteilen. Zu diesem Zweck wird das jeweilige innerstaatliche Bankgeheimnis gelockert. Für Liechtenstein gilt der erweiterte Auskunftsverkehr beispielsweise bereits ab 2010.

Die aktuellen Veränderungen führen für viele Inhaber ausländischer Konten zu großen Unsicherheiten. Es steht die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen und Risiken im Raum.

Parallel hierzu werden aktuell zum wiederholten Male vertrauliche Bankinformationen zum Kauf angeboten.

Zu diesen Themen richten wir ein Informations-Symposium am 26. Februar 2010 in Zürich aus, zu dem wir alle Interessierten gerne einladen.